Schnell werden durch mangelndes Wissen Fehler begangen und Nachbesserungen durch einen Fachbetrieb kommen dem Heimwerker oft teuer zu stehen, bzw. es entstehen weitaus höhere Kosten, als wenn sogleich ein Fachbetrieb beauftragt worden wäre.
Zu bedenken ist auch, dass dem Heimwerker evtl. steuerliche Vergünstigungen verloren gehen, die eine Eigenleistung nicht mehr wirtschaftlich erscheinen lassen.
Durch die Beauftragung eines Fachbetriebes wird ferner das eigene Schadenrisiko auf den Fachbetrieb abgewälzt und es bestehen Gewähleistungsansprüche!
Was dürfen Sie auf jeden Fall nicht?
Dies ist in den „Allgemeinen Versorgungs-Bedingungen“, kurz AVB genannt. Diese beinhalten die Sonderregelungen bei Gas, Wasser und Elektrizität. Denn bei Elektro, Wasser und Gas gibt es strenge Sicherheitsvorschriften und klare Regelungen.
Danach darf eine Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Und das auch nur durch einen Betrieb, der im Installationsverzeichnis aufgeführt ist.
Hier wären vor allem auch Versicherungsrechtliche Risiken zu nennen. Selbst eine Waschmaschine darf der Heimwerker nach der AVB Wasser nicht selbst anschließen, ansonsten könnte es teuer werden!
Gasleitungen sind grundsätzlich tabu!
Der autorisierte Fachmann muss dem Versorgungsunternehmen jede Änderung melden.